Förderer und Partner
Unsere Angebote werden durch Auftraggeber der öffentlichen Hand finanziert.
Agentur für Arbeit
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Jobcenter
Leistungen zur Eingliederung und beruflicher Aktivierung gem. § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Sozialämter
Die ambulanten Leistungen der Wohnungshilfe nach §§ 67/68 SGB XII sowie die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII für behinderte Menschen werden auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen mit den kommunalen bzw. überörtlichen Leistungsträgern erbracht.
Jugendämter
Die Leistung der umfassenden Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien werden auf Grundlage eines Trägervertrages mit dem Land Berlin angeboten. Die individuellen Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem § 27 i. V. m. §§ 30, 31, 34, 35 SGB VIII sowie dem § 41
ESF geförderte Projekte
Leistungen über die Jugendberufsagentur sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Folgende Projekte werden gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Berlin: