Das sind wir

Förderer und Partner

Förderer und Partner

Unsere Angebote werden durch Auftraggeber der öffentlichen Hand finanziert.

Agentur für Arbeit

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Jobcenter

Leistungen zur Eingliederung und beruflicher Aktivierung gem. § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Sozialämter

Die ambulanten Leistungen der Wohnungshilfe nach §§ 67/68 SGB XII sowie die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII für behinderte Menschen werden auf Grundlage von Leistungsvereinbarungen mit den kommunalen bzw. überörtlichen Leistungsträgern erbracht.

Jugendämter

Die Leistung der umfassenden Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien werden auf Grundlage eines Trägervertrages mit dem Land Berlin angeboten. Die individuellen Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem § 27 i. V. m. §§ 30, 31, 34, 35 SGB VIII sowie dem § 41

ESF geförderte Projekte

Leistungen über die Jugendberufsagentur sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Folgende Projekte werden gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Berlin:

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