Neulich in der Supervision: Welche Arbeitsweise ist eigentlich angemessen?
Jeden Monat kann sich unser Team aus Sozialarbeiter*innen mit einem externen Moderator über schwierige Fälle und Themen austauschen. Beim letzten Mal haben wir über Konflikte in der sozialen Beratung gesprochen. Was tun, wenn der/die Teilnehmende einfach nichts selber erledigt und uns als persönliche Assistent*innen betrachtet? Wann ist welche Form der Zusammenarbeit angemessen? Schließlich wollen wir die Problemlösung nicht übernehmen, sondern die Teilnehmenden trainieren, die Dinge selbst zu regeln. Eine Kollegin wollte außerdem wissen: Wann lohnt es sich, in der Beratung einen Konflikt zu riskieren, um dieses Prinzip durchzusetzen?
Wir waren uns schnell einig, dass ein Konflikt ein Zusammenprallen verschiedener Positionen ist. Eine Auseinandersetzung mit einer solchen Situation macht durchaus Sinn. Eine gute Konfrontation bedeutet: Ich lege die Beweggründe aller Konfliktparteien offen, ohne dabei verletzend oder respektlos zu werden. Schnell ergaben sich im Verlauf der Supervision wichtige Gesprächspunkte:
Abklären, was der/die Teilnehmende tatsächlich selber kann.
Selten sind es tatsächlich schlechte Angewohnheiten wie Arroganz oder Faulheit, die ein Teilnehmender zeigt. Verbirgt sich hinter dem Verhalten also fehlende Kompetenz oder ein Mangel an Selbstvertrauen?
Kommunizieren, dass man sich mit dem Verlauf der Gespräche nicht wohl fühlt.
Es ist in Ordnung, ohne Vorwürfe und als Ich-Botschaft zu formulieren, was einen stört.
“Ich habe den Eindruck, dass wir in unseren Terminen nicht vorankommen. Ich mache mir Sorgen, dass diese Dinge in Zukunft unbearbeitet bleiben, wenn meine Unterstützung am Ende der Maßnahme wegfällt. Deshalb sehe ich es als meine Aufgabe, diese Tätigkeiten mit Ihnen zu trainieren, anstatt sie zu übernehmen.”
Unser Supervisior, Herr Armgart, hat uns dann an eine Definition der verschiedenen Methoden erinnert, um genauer abzugrenzen, was wir eigentlich gerade mache mit unseren Teilnehmenden:
Beratung
Gezielte Information, um die Hilfeziele möglichst wirksam zu erreichen. Im Beratungsprozess wird dafür erstmal der Sachverhalt festgestellt. Dann folgt die Definition der Hilfeziele und eine Planung der notwendigen Schritte. Dazu gehört auch die Beratung zu weiteren Hilfsangeboten und die dazugehörige Vermittlung.
Anleitung
“Wie geht das? Was muss ich tun?” Die Anleitung ist eine Hilfestellung zu Prozessen, die meistens kleinteiliger ausfällt als die allgemeine Beratung. Der/die Teilnehmende ist für die Umsetzung selbstständig zuständig.
Unterstützung
Die Umsetzung wird durch den/die Berater*in begleitet, um bei Fehlern einzugreifen und die Konzentration auf die Aufgabe zu fördern oder schlichtweg, um zu verhindern, dass sich der/die Teilnehmende alleine gelassen fühlt bei einer Problemlösung, die er/sie vorher nicht alleine absolviert hat.
Übernahme
Der/die Berater*in erledigt die Aufgabe für den/die Teilnehmende. Nur in Ausnahmefällen bei dringlichen und wichtigen Aufgaben zu empfehlen, da dies nicht die Selbstständigkeit des/der Teilnehmenden fördert. Es wird keine Selbstwirksamkeit erlebt und daher keine Ressource für die Zukunft erschaffen. Um Fristen bei einer Räumungsklage einzuhalten oder eine Bewerbung rechtzeitig abzugeben, könnte man überlegen, das zu übernehmen, weil das Ergebnis für den/die Teilnehmende langfristig Stabilität bedeutet.
Soweit so gut: Auch wenn wir nicht alles klären konnten in unser Supervision, war für unsere Kollegin doch um einiges klarer, wie sie in Zukunft mit dem Teilnehmenden umgehen möchte.